Gasprüfung wird wieder Pflicht (ab 19. Juni 2025)

Ab dem 19. Juni 2025 müssen alle Wohnmobile und Wohnwagen mit fest eingebauten Flüssiggasanlagen alle zwei Jahre eine Gasprüfung nach dem technischen Standard DVGW G 607 durchführen lassen. Diese Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) und muss separat nachgewiesen werden.
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Betroffene Fahrzeuge: Alle Freizeitfahrzeuge mit fest installierten Flüssiggasanlagen.

Prüfintervall: Alle zwei Jahre.

Kosten: Zwischen 40 und 80 Euro.

Bußgelder bei Verstoß:

15 € bei Fristüberschreitung von 2–4 Monaten.

25 € bei 4–8 Monaten.

60 € bei mehr als 8 Monaten.

Konsequenzen: Ohne gültige Gasprüfung kann das Fahrzeug stillgelegt werden; einige Campingplätze verweigern die Aufnahme von Fahrzeugen ohne gültige Prüfplakette.