Ab dem 19. Juni 2025 müssen alle Wohnmobile und Wohnwagen mit fest eingebauten Flüssiggasanlagen alle zwei Jahre eine Gasprüfung nach dem technischen Standard DVGW G 607 durchführen lassen. Diese Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) und muss separat nachgewiesen werden.
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Betroffene Fahrzeuge: Alle Freizeitfahrzeuge mit fest installierten Flüssiggasanlagen.
Prüfintervall: Alle zwei Jahre.
Kosten: Zwischen 40 und 80 Euro.
Bußgelder bei Verstoß:
15 € bei Fristüberschreitung von 2–4 Monaten.
25 € bei 4–8 Monaten.
60 € bei mehr als 8 Monaten.
Konsequenzen: Ohne gültige Gasprüfung kann das Fahrzeug stillgelegt werden; einige Campingplätze verweigern die Aufnahme von Fahrzeugen ohne gültige Prüfplakette.